Noch mehr Konkurrenz für die Deutsche Post
Morgenpost steigt mit erster Filiale ins Privatkundengeschäft
ein.
Von unserem Redaktionsmitglied Matthias Kros.
Mannheim. Die Mannheimer Morgenpost Briefservice GmbH steigt
ins Privatkundengeschäft
ein. Dazu wird am 1. August im südhessischen Nordheim, einem Stadtteil von Biblis, die erste
Poststelle des Deutsche-Post-Konkurrenten eröffnet. Hier können künftig von jedermann
Postkarten, Briefe und sogar Einschreiben aufgegeben werden. Wohnt der Adressat innerhalb des
Morgenpost-Zustellbereiches (grob gesagt: Rhein-Neckar und Rhein-Main) ist teilweise ein deutlich
niedrigeres Porto fällig. So kostet beispielsweise ein Standardbrief statt 55 nur 51 Cent.
Außerhalb des Morgenpost-Zustellbereiches gelten die üblichen Preise der Deutschen
Post, die sich Ende Juli mit ihrer eigenen Filiale aus Nordheim zurückzieht. Die Laufzeiten
der Sendungen sollen nach Angaben der Morgenpost nicht länger sein als die beim ehemaligen
Monopolisten, also ein bis zwei Tage.
Die Morgenpost, die zur Mannheimer Haas-Gruppe gehört, bietet bereits seit 2001 private
Post-Dienstleistungen an, allerdings bislang nur für Geschäftskunden. Möglich
macht das die Liberalisierung des Postmarktes: So genießt der "Gelbe Riese" zwar
nach wie vor ein Monopol für Sendungen bis 50 Gramm, die fast 90 Prozent des gesamten Briefaufkommens
ausmachen. Immer wenn Konkurrenten aber eine so genannte "höherwertige Leistung" anbieten
wie etwa eine Zustellung am selben Tag, erhalten sie von der Regulierungsbehörde für
Post und Telekommunikation (RegTP) ebenfalls eine Lizenz zur Briefbeförderung. Bei der Morgenpost
besteht die Höherwertigkeit darin, dass jeder einzelne Brief per Barcode markiert und auf
seinem Weg vom Absender bis zum Empfänger genau verfolgt werden kann. Gleiches gilt nun
für die Privatkunden.
Weitere Morgenpost-Poststellen sind laut Geschäftsführer Karlheinz Nagel vor allem
in solchen Gemeinden denkbar, aus denen sich die Deutsche Post mit eigenen Filialen zurückzieht.
Wenn der neue Service von den Kunden entsprechend angenommen werde, könnten mittelfristig
auch eigene Briefkästen und Briefmarken für Endkunden das Angebot abrunden.
Nach Angaben des Branchenverbands Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP)
machen der Deutschen Post mittlerweile rund 500 private Postdienste, die die angesprochenen "höherwertigen Leistungen" anbieten,
Marktanteile streitig. Nur etwa jeder Zehnte von ihnen ist allerdings auch im Privatkundengeschäft
vertreten.
Eine genaue Beschreibung des Morgenpost-Zustellbereiches findet sich
hier.
(© Mannheimer Morgen, 15.06.2005)
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Nordheim bekommt die "Morgenpost"
Privater Briefservice aus Mannheim eröffnet im
Bibliser Ortsteil seine erste Poststelle für Privatkunden.
Von unserem Redaktionsmitglied Petra Schäfer.

Nordheim. Die "Morgenpost" eröffnet in Nordheim ihre erste Poststelle
und steigt damit in das Privatkunden-Geschäft ein. Das Mannheimer Unternehmen will ab 1.
August seine Dienste im Schreibwarenladen in der Altrheinstraße anbieten und übernimmt
damit den Standort der Deutschen Post AG, die sich Ende Juli aus Nordheim zurückzieht. Da
die Deutsche Post nicht davon abzubringen war, ihre Schließungspläne aufzugeben, klopfte
Bürgermeisterin Dr. Hildegard Cornelius-Gaus bei der "Morgenpost Briefservice GmbH" an. "Ich
habe nachgefragt, ob die ,Morgenpost’ etwas in Nordheim machen will, und bin auf offene Ohren
gestoßen", berichtet Bürgermeisterin Cornelius-Gaus dem "Südhessen
Morgen". Die Anregung sei auf fruchtbaren Boden gefallen, freut sich die Verwaltungschefin über
das Pilot-Projekt der "Morgenpost" in Nordheim. "Ich hoffe, dass es gut läuft
und die Nordheimer das neue Angebot annehmen", betont die Bürgermeisterin. Auch "Morgenpost"-Geschäftsführer
Karlheinz Nagel setzt auf die positive Resonanz bei den Nordheimern. "Dann hat dieses Angebot
auch Zukunft, und die Chance besteht, dass auch andere Gemeinden ohne Deutsche-Post-Schalter
wieder diesen wichtigen Service vor Ort haben." Den Vertrag mit der Betreiberin des Schreibwarengeschäftes,
Tanja Hecker, hat die "Morgenpost" in trockenen Tüchern.
Termin für die Eröffnung
soll der 1. August sein, damit die Nordheimer gleich nach Schließung der Post-Agentur
nahtlos den neuen Service in Anspruch nehmen können. Die Kunden können ihre Briefe
in der Poststelle der "Morgenpost" aufgeben - egal ob ihre Adresse im Zustellungsbereich
der "Morgenpost" liegt
oder die Deutsche Post die Sendung in den Briefkasten wirft. Soll der Brief innerhalb des "Morgenpost"-Gebiets
verschickt werden, kostet das Porto in den meisten Fällen weniger als bei der Deutschen
Post. Das "Morgenpost"-Gebiet umfasst Mainz, Karlsruhe, Heilbronn und reicht bis
ins Saarland. Die Abrechnung erfolgt rein nach Gewicht und nicht nach Format. Außerdem
erhält
der Kunde eine Quittung mit Adresse und Barcode. Denn so lässt sich bei Rückfragen
der Weg des Briefes im Zustellgebiet der "Morgenpost" verfolgen. Und den Zustelltag
kann der Kunde ebenfalls gleich erfahren. Für eine Postkarte bezahlt der Kunde im "Morgenpost"-Gebiet
44 Cent und spart gegenüber der Deutschen Post einen Cent. Beim Standardbrief verlangt
die "Morgenpost" 51
Cent und ist damit vier Cent billiger als die Deutsche Post. Der Kompaktbrief kostet bei beiden
Anbietern 95 Cent. Den Großbrief verschickt die "Morgenpost" für 1,43
Euro und liegt damit einen Cent unter dem Preis der Deutschen Post. Den größten
Unterschied gibt’s beim Maxibrief, den die "Morgenpost" für 1,77 versendet.
Bei der Deutschen Post zahlen die Kunden dafür 2,20 Euro. Wer Paket-Retouren von Versandhäusern
aufgeben möchte, ist ebenfalls in der Poststelle der "Morgenpost" an der richtigen
Adresse. Die Pakete werden an die Deutsche Post weitergeleitet. Nach eigenen Angaben plant
die "Morgenpost" ihre
derzeitigen neun Depots für Geschäftspost - unter anderem in Lampertheim - auf die
Annahme von Privatpost umzustellen. Auch an den Verkauf von Briefmarken zum Versand in das "Morgenpost"-Gebiet
ist gedacht. Zudem sollen weitere Briefkästen aufgestellt werden.
Als die Deutsche Post
ankündigte, ihre Agentur in Nordheim zu schließen, war der Protest groß. Bei
Tanja Hecker machten die Post-Kunden ihrem Ärger Luft. Bürgermeisterin und Ortspolitiker
waren mit dieser Entscheidung ebenfalls nicht einverstanden und verlangten von der Post eine
Begründung für die Schließung. Bürgermeisterin Cornelius-Gaus versuchte,
die Post davon zu überzeugen, dass auch Wattenheimer das Nordheimer Angebot nutzten. Doch
alle Versuche waren vergeblich, die Post beharrte auf ihrer Regelung, Agenturen in Orten mit
weniger als 2000 Einwohnern dicht zu machen. "Und da hatten wir in Nordheim mit rund 1800
Erstwohnsitzen keine Chance", musste Cornelius-Gaus feststellen.
(© Südhessen Morgen, 15.06.2005)
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Post-Desaster
Nebensache Kunde
Die Bundespost heißt jetzt
"Deutsche Post World Net" - doch die Briefe bleiben liegen,
manchmal tagelang.
Der Kunde zahlt die Zeche - wechseln kann er nicht.
Ein Standard-Brief bis 20 Gramm wird
ab dem 01. Januar 2003 nur noch 55 Cent statt bisher 56 Cent kosten. Das
hat der Bundestag beschlossen. Das ist gut für die Kunden. Die Post
AG ärgert das, und deshalb will sie im Gegenzug Gebühren auf
Nachsendungen erheben, die bisher kostenfrei sind.
Das Postgesetz garantiert der Post AG von Staats
wegen ein Monopol für weit über die Hälfte der Briefbeförderung
in Deutschland. Dieses Monopol bröckelt, auch wenn es bis zum Jahr
2007 verlängert wurde. Danach bekommt die Post Konkurrenz. Die Verbraucher
werden dann weniger zahlen.
Konkurrenz
Die Berliner Pin AG sorgte vor zwei Jahren
für Aufsehen: sie gab die ersten privaten Briefmarken in Berlin seit
100 Jahren heraus. Inzwischen hat sich der Briefdienstleister zu einem
der größten privaten Konkurrenten der Deutschen Post gemausert.
Der private Postdienst geht mit Kampfpreisen auf Kundenjagd. Eine Postkarte
kostet bei der Pin AG 41 Cent (DP:51), der Standardbrief 45 Cent (DP:56).
Auch der Dortmunder WPS Westdeutscher Post Service (Postkarte: 38 Cent,
Standardbrief: 41 Cent) greift den Monopolisten Post AG an.
Sparen
Die Post AG reagiert auf die Konkurrenz.
Mit dem Rationalisierungsprogramm "Star" will der Post-Chef
Klaus Zumwinkel bis 2005 den Gewinn um 40 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro
steigern. Konsequenz: 1000 Postfilialen sollen geschlossen, zigtausend
Briefkästen abgebaut und frei werdende Stellen nicht wieder besetzt
werden. Über 10.000 Beschäftigte sind davon betroffen.
Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag vom 12.11.02
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt.
(© www.daserste.de, 12.11.2002)
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Zum Wohle des Steuerzahlers
Was geht der öffentlichen Hand doch alles durch die Lappen. Weil sie der Deutschen Post die Treue hält, verschenkt sie
Milliarden. Private Anbieter stellen Briefe nämlich viel günstiger zu als die Post. Dennoch ist der Wille zum Wechsel in der
öffentlichen Verwaltung nicht besonders ausgeprägt. Der gelbe Riese ist eben noch ein Staatsunternehmen - und damit so etwas
wie der natürliche Partner der Behörden. Das Misstrauen in die Marktwirtschaft ist nicht nur bei ihnen ausgeprägt: Der
Briefmarkt wird von einer Regulierungsbehörde und nicht vom Kartellamt kontrolliert. Ohne Lizenz läuft für private Anbieter
gar nichts. Und die jetzt der Deutschen Post verordnete Portosenkung fällt so gering aus, dass sie zur Lachnummer wird. Der
Marktführer versucht zudem, seine Konkurrenten mit Rabatten und zahllosen Gerichtsprozessen klein zu halten. Gegen Goliath
haben die neuen Davids so kaum eine Chance. Aber es gibt Ausnahmen. Ausgerechnet die Finanzämter lassen sich nicht lumpen und
beschäftigen private Briefdienste, wo es möglich ist. (agr)
(© Handelsblatt, 13.09.2002)
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Das Geschäft mit der Geschäftspost
Mannheim: Privater Briefzusteller setzt auf Preis
Ihre Fahrräder sind leuchtend blau lackiert. Große Gepäckträger über Hinter- und Vorderrad bieten Platz für die Tragetaschen,
die mit Briefen gefüllt sind. An den Revers der blau gekleideten Briefzusteller prangen kleine Kennkarten, fein säuberlich in
Plastik eingeschweißt, mit Namen des Zustellers und Logo des Unternehmens. Täglich ab 7 Uhr radeln derzeit 100 Briefzusteller
durch Mannheims Straßen und stellen Briefe zu. Sie radeln im Auftrag der "Morgenpost Briefservice GmbH", dem privaten
Postzusteller mit Sitz in Mannheim.
Mit der Privatisierung des ehemaligen Staatsunternehmens Post sind die privaten Briefzusteller in blauer Arbeitskleidung in
den Wettbewerb mit der "gelben Post" getreten. Bundesweit arbeiten rund 100 private Zustellunternehmen im neuen
Wettbewerbsfeld. Vom Briefaufkommen transportieren sie derzeit gerade zwei Prozent. Der Löwenanteil von 98 Prozent der
Briefzustellung liegt noch bei der Post AG. Doch das soll sich ändern, möglichst rasch, auch in Mannheim.
"Wenn ein gelber Briefträger derzeit drei volle Taschen mit Briefen austrägt, will ich das Volumen einer Tasche haben,"
formuliert Karlheinz Nagel, Geschäftsführer der "Morgenpost Briefservice GmbH", die wirtschaftliche Zielsetzung. Das
entspräche einem Marktanteil von 25 bis 30 Prozent.
Der Wettbewerb bei der Briefzustellung hat in der Quadratestadt bereits im August 2001 begonnen. Das Unternehmen in der
Rheinkaistraße 30 hat von der Regulierungsbehörde eine "D-Lizenz" erhalten. Diese erlaubt dem Unternehmen das Geschäft mit
der wirtschaftlich interessanten Geschäftspost. Nach der vorgeschriebenen Zustellung des Briefes spätestens am Folgetag nach
Aufgabe, garantiert das Unternehmen zusätzlich mit Premium-Einschreiben und Postzustellungsurkunde für eine absolut sichere
Zustellung. Mit diesen Auslieferungsvarianten hat die Zustellung auch Beweiskraft vor Gerichten.
Eine ausgeklügelte Hard- und Software sorgen für die lückenlose Sendungsverfolgung der Geschäftspost, vom Abholen des Briefes
beim Kunden bis zum Empfänger. Über Scanncodes kann der Weg jedes einzelnen Briefes verfolgt werden. Den letzen Scann
erledigt der Briefzusteller, wenn der Brief dem Kunden übergeben oder in den Briefkasten eingeworfen wird. Die Geschäftspost
von derzeit rund 250 Kunden wird über sieben Depots an die Briefzusteller verteilt. Verteilgebiet ist der Postleitzahlbezirk
6800, der von Lorsch bis Waghäusel reicht. Briefe, mit Empfängern außerhalb, werden an Kooperationspartner oder ganz einfach
in den Briefkreislauf der Post AG gegeben.
"Bis zu 35 Prozent Preisvorteil", nennt Karlheinz Nagel das wichtigste Argument für die Akquise. Das Unternehmen, das 120
neue Arbeitsplätze geschaffen hat, holt auch die Briefe beim Kunden ab, abgerechnet wird anschließend per Rechnung.
Behörden, Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen lassen ihre Briefe bereits durch das private Unternehmen
transportieren. Und der Kundenstamm wird wachsen, ist sich der Chef des Unternehmens sicher: "Wir haben hier um Mannheim den
siebtgrößten Ballungsraum in Deutschland. Das ist Potential!" (ua)
(© Wochenblatt, 14.08.2002)
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Post kündigt höhere Preise an
Frankfurt. Die Deutsche Post will nach der angeordneten Portosenkung mit einer Fülle von Preiserhöhungen die Einbußen wieder ausgleichen. "Wir prüfen in sämtlichen nicht preisregulierten Segmenten, in welchem Umfang kurzfristig Preiserhöhungen umsetzbar sind", kündigte Vorstandschef Klaus Zumwinkel gestern an. Nachsendungen und Postlager werden bereits von 2003 an nicht mehr kostenlos sein. Damit reagiert die Post auf die "zwei Tiefschläge" der vergangenen Wochen. Erst verlangte die EU-Kommision unerlaubte öffentliche Beihilfen zurück. Dann entschied die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, dass der gelbe Riese im Monopol-Bereich sein Porto von 2003 an um 4,7 Prozent senken muss.
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Regulierungsbehörde bekräftigt Porto-Beschluss gegen die Post
Bonn. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat ihre Entscheidung bekräftigt, nach der die Deutsche Post ihre Preise für bestimmte Produkte und Dienstleistungen senken muss. Die Regulierungsbehörde werde an dem beabsichtigten Preisrahmen an Januar 2003 festhalten, erklärte RegTP-Präsident Matthias Kurth nach der abschließenden Entscheidung am Montag in Bonn. Die neuen Preise der Post würden nur genehmigt, wenn sie diesem Rahmen entsprächen.
Nach der Entscheidung der Behörde muss die Post unter anderem erstmals in der Nachkriegszeit das Briefporto senken. Hier verfügt die Post noch bis 2007 über eine Monopolstellung. Insgesamt soll das Porto um 7,2 Prozent gesenkt werden. Damit ist aber nur der Gesamtrahmen vorgegeben. Wie sich das jeweilige Porto ändert, ist noch unklar. Ein Sprecher der Post sagte auf Anfrage, Ende August dürfte feststehen, wie viel Verbraucher künftig Briefe bis 200 Gramm sowie für Postkarten zahlen müssen.
Kurth sieht durch die verordnete Portosenkung Vorteile für die Verbraucher: Sie werden nach seinen Angaben jährlich um insgesamt 250 bis 300 Mio. Euro entlastet. Die Post muss nun Vorschläge für die einzelnen neuen Preise vorlegen. Nach Angaben des Unternehmenssprechers soll dies voraussichtlich bis Mitte August geschehen. Die Regulierungsbehörde habe dann zwei Wochen Zeit, die Vorschläge zu prüfen. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, das Postkarten-Porto werde sich voraussichtlich von derzeit 51 Cent auf 45 Cent verbilligen, während sich beim Standardbrief bis 20 Gramm vermutlich nur eine Preissenkung um einen Cent auf 55 Cent ergeben werde. Stärker soll demnach die Verbilligung bei schwereren Briefen ausfallen. Der Post-Sprecher nannte diese Angaben "reine Spekulation".
Die Post hatte bereits Mitte Juli erklärt, der Bescheid der Regulierungsbehörde werde bei der Deutschen Post zu Ertragseinbußen in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro bis 2007 führen. Nach einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) lenkte Zumwinkel jedoch ein, kündigte aber ein drastisches Sparprogramm an. Bis zu 10 000 der insgesamt 240 000 Stellen der Deutschen Post AG werde der Konzern als Reaktion auf die erzwungene Portosenkung möglicherweise streichen. Darüber hinaus werde eine Ausdünnung des Filialnetzes erwogen. Die Post unterhält derzeit rund 13 000 statt der gesetzlich vorgeschriebenen 12 000 Niederlassungen. Der Konzern wird voraussichtlich am Mittwoch seine Halbjahreszahlen bekannt geben.
(Quelle: © Die Welt, 30.07.2002)
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Hellwig fordert Portosenkung
Berlin. Der Vorsitzende der Monopolkommission, der Mannheimer Ökonomie-Professor Martin Hellwig, hat eine weitere drastische Reduzierung der Portopreise angemahnt. Die Postkunden zahlten vermutlich jährlich 3 bis 4 Mrd. Euro zu viel Porto, schreibt Hellwig in der "Berliner Zeitung". Statt einer Absenkung der Briefporti um insgesamt 4,7 Prozent, wie sie voraussichtlich die Regulierungsbehörde kommende Woche verfügen wird, hält Hellwig eine Reduzierung der Portogebühren um 47 bis 63 Prozent für angemessen. Hellwig geht nach einer Analyse des Post-Geschäftsberichts davon aus, dass die Portopreise auch nach der Senkung um 4,7 Prozent "noch weit über den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung liegen". Das Postgesetz garantiere der Post AG zwar ein Monopol für weit über die Hälfte der Briefbeförderung in Deutschland. "Es gibt der Post aber keinen Anspruch auf beliebig hohe Monopolgewinne", schreibt Hellwig.
(dpa)
(Quelle: © Mannheimer Morgen, 26.07.2002)
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Postmonopol vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in
diesem Jahr darüber entscheiden, ob die Verlängerung des Monopols der Deutschen Post im Briefbereich bis Ende 2007
mit der Verfassung in Einklang steht. Geklagt hat eine Reihe von Post-Konkurrenten, darunter auch federführend die
Morgenpost, eine Tochter des "Mannheimer Morgen".
(Quelle: © Mannheimer Morgen, 10.04.2002)
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Beeindruckt von Zustellqualität
Bundestagsabgeordneter Dr. Meister besichtigt Morgenpost
Bergstraße. Der Bundestagsabgeordnete zeigte sich tief beeindruckt. "Sie sind ja besser als die meisten Geldtransporter",
bescheinigte er der "Morgenpost" und ihrem Geschäftsführer, Karlheinz Nagel. Dr. Michael Meister, der als
CDU-Bundestagsabgeordneter unter anderem stellvertretendes Mitglied des Beirates der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post ist, stattete dem Tochter-Unternehmen des "Mannheimer Morgen/Südhessen Morgen" einen
Informationsbesuch ab und erfuhr im Gespräch mit dem Chef des Briefdienstleisters interessante Details über dieses Geschäft.
Die Morgenpost stellt seit dem 15. August vergangenen Jahres im Postleitzahlenbereich mit den Anfangsziffern 68 die Post zu.
Allerdings beschränkt sich der Zustellservice ausschließlich auf Geschäftspost. Private Briefe befördert das Unternehmen
nicht.
Nagel erläuterte Meister ausführlich die Qualitätsstandards der Briefzustellung bei der Morgenpost. Denn die seien neben der
Preisgestaltung (ein Standardbrief kostet den Absender zurzeit 44 Cent) unverzichtbar. "Da sind wir gut aufgestellt", sagte
Nagel nicht ohne Stolz. Ein Brief, der von der Morgenpost zugestellt wird, hat die Qualität und den Status eines
eingeworfenen Einschreibens. Das bedeutet: Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Post den Briefkasten des Adressaten erreicht, ist
jederzeit nachprüfbar, wo genau er sich befindet.
Auch ein wichtiges Argument für den Politiker: Durch die Morgenpost hat das Unternehmen 21 neue Arbeitsplätze alleine in der
Verwaltung, davon 15 Vollzeitjobs, geschaffen. Darüber hinaus haben 90 Briefzusteller einen Arbeitsplatz als Festangestellte
gefunden.
Im Zusammenhang mit der bis 2007 verlängerten Exklusivlizenz der Deutschen Post AG stelle die Umsatzsteuerbefreiung das
größte Problem dar. Hier sei der Wettbewerb gegen die Deutsche Post besonders verzerrt, so Nagel. Die Morgenpost und eine
Reihe weiterer Tageszeitungsverlage hätten gegen die Verlängerung dieser Exklusivlizenz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das
Verfahren solle noch in diesem Jahr nach Karlsruhe zur Entscheidung gebracht werden, sagte Nagel auf die Nachfrage Meisters.
Die Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde laufe übrigens "hervorragend", bestätigte der Morgenpost-Chef. (bjz)
(Quelle: © Südhessen Morgen,
Regionalausgabe Viernheim, 05.04.2002)
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Briefmonopol wird eingeschränkt
Bonn. Das Monopol der Deutschen Post bei der Briefbeförderung wird voraussichtlich schon Anfang 2003 weiter eingeschränkt. Das Bundeswirtschaftsministerium bereite im Zuge einer zu erwartenden Liberalisierung auf EU-Ebene eine gesetzliche Absenkung der nationalen Monopolgrenze auf 100 Gramm für den Standardbrief (bisher 200 Gramm) vor, berichtete der Vorsitzende der CSU-Europagruppe und Postexperte im Europaparlament, Markus Ferber, gestern in Bonn. Die geplante EU-Richtlinie zur weiteren Liberalisierung der bislang weitgehend staatlich kontrollierten EU-Postmärkte müsse auch national umgesetzt werden. Nach einem Kompromissplan, der noch vom Europaparlament und vom Ministerrat verabschiedet werden muss, soll die bisherige EU-Monopolgrenze von 350 Gramm ab Anfang 2003 auf zunächst 100 Gramm und ab 2006 bis auf 50 Gramm abgesenkt werden. (dpa)
(Quelle: © Mannheimer Morgen,
08.03.2002)
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Postpolitik
Im Streit um die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post (DP) AG hat der für den europäischen Binnenmarkt zuständige EU-Kommisar Frits Bolkestein für eine neue Wendung gesorgt. Nach Angaben aus Brüssel will der als Befürworter einer stärkeren Postliberalisierung geltende Bolkestein bis Mai eine neue Richtlinie zur Umsatzsteuerpraxis im Postwesen vorlegen. Bisher müssen EU-Postunternehmen zumindest für den Teil ihres Umsatzes, den sie mit Dienstleistungen innerhalb der Universaldienstleistungsverpflichtung erfüllen, keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Das umstrittene Steuerprivileg der Deutschen Post (DP) AG soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums und der rot-grünen Koalition bis einschließlich 2007 unangetastet bleiben. Der Bundesrechnungshof hatte in eine Mitte der vergangenen Woche bekannt gewordenen Studie behauptet, die DP sei ungerechtfertigt auch für Dienstleistungen außerhalb des Monopolbereichs umsatzsteuerbefreit. Dies verursache dem Staat in diesem Jahr Steuerausfälle von rund 450 Mio. EUR. Als Reaktion darauf kündigte der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung an. Zudem forderte der BIEK den Bundestag auf, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre prüfen eigenen Angaben zufolge, ob die DP fehlerhafte Angaben über die Steuerbefreiung für bestimmte Dienste gemacht hat. In diesem Fall könnte es zu einer Klagewelle von Anlegern kommen.
Die privaten Paket- und Kurierdienste fühlen sich im Wettbewerb gegenüber der Deutschen Post AG benachteiligt, weil sie stärker durch Steuern belastet wird. Auch die Post müsse auf ihr Paket- und Briefporto Mehrwertsteuer berechnen, forderte der Bundesverband der kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) am Dienstag in Hamburg. Der Verband reagierte damit auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes, der zu geringe Steuerzahlungen der Post moniert hatte. Die privaten Dienste sehen in den unterschiedlichen Steuerregeln eine Wettbewerbsverzerrung und eklatante Benachteiligung. "Der BdKEP erkennt kein sachliches Argument, dass für Pakete der Deutschen Post AG, die noch nie zum Monopolbereich gehört haben, Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden muss", heißt es in der Mitteilung. Das Finanzministerium habe jedoch eine entsprechende Beschwerde des Verbandes zurückgewiesen. "Das ist ein weiterer Beweis, dass die Deutsche Post AG von der Regierung gegen andere Unternehmen des KEP-Bereichs bevorzugt wird", schreibt der BdKEP. Der Streit mit dem Rechnungshof geht um Briefe und Pakete ab 200 g und Werbesendungen von mehr als 50 g. Diese Produkte sind nicht mehr durch ein Monopol geschützt, sondern unterliegen dem Wettbewerb.
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Offener Brief
des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e. V.
an Bundespräsident Johannes Rau
BdKEP
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e. V.
Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg
Fon 040-4303374 Fax 040-4301490 E-mail bdkep@kurier.com
Herrn
Bundespräsident Johannes Rau
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Hamburg, den 06.02.2002
Offener Brief
Änderung des Postgesetzes im Dezember 2001
- Heimlicher Steuerverzicht in Milliardenhöhe ?
- Mit kleinen Nadelstichen das Grundgesetz geändert ?
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
als Verband, der die Belange der deutschen Kurier-, Express und Postdienstleister vertritt, fordern wir sie eindringlich auf, das 2. Postrechtsänderungsgesetz vom Dezember 2001 nicht zu unterzeichnen und nicht in Kraft zu setzen. Für diese ungewöhnliche Aufforderung möchten wir nachfolgende Erläuterungen geben.
Mit Änderung des Grundgesetzes wurde 1994 im Postwesen das Staatsziel eingeführt, den Postsektor als Wettbewerbsmarkt zu öffnen. Dieses Staatsziel stand im Einklang mit der Rechtsentwicklung der Europäischen Union.
Lediglich für eine Übergangszeit und damit lediglich für Zwecke des Übergangs zur privatwirtschaftlich organisierten Wettbewerbsordnung im Postmarkt sollte der Bund der Deutschen Post AG, die durch Privatisierung aus der Bundesbehörde
hervorgegangen war, einige ausschließliche Rechte, die zuvor bereits bestanden, weitergewähren dürfen. Damals war an eine Übergangszeit bis zum 31.12.1997 durch den Gesetzgeber gedacht worden.
Durch das Postgesetz vom Dezember 1997, das zum 01.01.1998 in Kraft treten sollte, wurden erhebliche ausschließliche Rechte der Deutschen Post AG in Form einer sogenannten Exklusivlizenz für einen weiteren Zeitraum bis zum 31.12.2002 eingeräumt.
Mit dem 1. Postrechtsänderungsgesetz vom Sommer 2001 wurde diese Exklusivlizenz erneut bis 31.12.2007 verlängert. Nach der Rechtsmeinung zahlreicher Experten ist diese Verlängerung der Exklusivlizenz verfassungswidrig. Ich erlaube mir insoweit den Hinweis auf
Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Die Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post
AG - ein Privatmonopol im Zwielicht, DVBl. 2001 S. 1705 ff.
Mehrere deutsche Tageszeitungsverlage, die ihre Zeitungszustellorganisationen auf die Erbringung von Postdienstleistungen umgestellt haben und damit hochwertige Arbeitsplätze geschaffen haben, erhoben im September 2001 gegen die Exklusivlizenz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde.
Das hier beanstandete 2. Poständerungsgesetz (BR Drucksache 923/01) wurde von der Bundesregierung am 17.08.2001 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Als Zielsetzung wurde von der Bundesregierung angegeben, daß als Folge der Verlängerung der Exklusivlizenz "...weitere Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, die zeitlich und sachlich an die Geltungsdauer der Exklusivlizenz anknüpfen, im Postgesetz...erforderlich" seien. Es wurde den Abgeordneten mitgeteilt, daß dies durch Anpassungen der in den Übergangsbestimmungen des Postgesetzes, nämlich den §§ 52 bis 54 PostG enthaltenen Befristungen erfolge.
Bei den §§ 53 und 54 PostG hat die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesvorschlag dies auch tatsächlich umgesetzt. Mit der Änderung des § 52 PostG hat die Bundesregierung aber heimlich das gesamte Konzept des deutschen Postrechtes und das Staatsziel des Grundgesetzes ausgehebelt und damit ebenso heimlich versucht, im Nachhinein eine rechtswidrige Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG zu legalisieren. Dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Den Abgeordneten war in der Gesetzesvorlage "Kostenneutralität" versprochen worden, nicht jedoch auf die massive Auswirkung bei den Staatseinnahmen hingewiesen worden.
Die Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie der Europäischen Union regelt in Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe a), daß die Mitgliedstaaten
"die von den öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen und die dazugehörenden Lieferungen und Leistungen von Gegenständen" von der Mehrwertsteuer befreien dürfen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.Juli 1985 in der Rechtssache 107/84 (Kommission / Deutschland) festgestellt, daß die Befreiungsmöglichkeiten nach Artikel 13 der MWSt-Richtlinie auch dann noch weitergelte, wenn
"ein Mitgliedstaat die postalischen Tätigkeiten zur Ausführung einer Einrichtung überträgt, die keine solche des öffentlichen Rechts ist."
Die Tatsache, daß die Deutsche Post AG in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft seit 1994 organisiert ist, steht demnach einer Befreiung von der Mehrwertsteuer allein noch nicht entgegen. Seit 01.01.1998, dem Geltungsbeginn des Postgesetzes aber, waren der Deutschen Post AG keine postalischen Tätigkeiten zur Ausführung übertragen, so daß es an dem entscheidenden Rechtsmerkmal für eine Befreiung fehlte.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik legt fest, daß der Bund die flächendeckende Versorgung mit angemessenen Postdienstleistungen gewährleistet (Art. 87 f Abs. I GG), denn dies ist nach allgemeiner Auffassung Bestandteil der dem Staat
obliegenden Daseinsvorsorge. Gleichzeitig verankert das Grundgesetz das Staatsziel, daß dies durch Wettbewerb privater Anbieter erfolgen soll.
Das Postgesetz vom Dezember 1997 setzt diese Verfassungsvorgaben richtig um. Die in Übereinstimung mit Art. 143 b GG der Deutschen Post AG eingeräumte Exklusivlizenz ist lediglich eine exklusive Gewerbeerlaubnis. Um die Staatsaufgabe der Gewährleistung angemessener Postdienste zu erfüllen, hat das PostG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in den §§ 12 - 17 PostG ein Instrumentarium an die Hand gegeben, mit dem die Entwicklung im Postwesen überwacht und die Anbieter/Lizenznehmer notfalls zur Erbringung von solchen Diensten herangezogen werden können, wobei vor einer Zwangsverpflichtung eine Ausschreibung vorgesehen ist. Die zur Rede stehenden Dienstleistungen des sog. Universaldienstes sind von den mit der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG reservierten Dienstleistungen unterschieden; so ist aktuell die Beförderung von Briefen bis zu einem Gewicht von 200 Gramm mit der Exklusivlizenz reserviert. Für schwerere Briefe jedoch besteht offener Wettbewerb. Auch die Beförderung von Briefen, die schwerer sind als 200 Gramm, gehört jedoch zum Universaldienst und damit zu den vom Bund zu gewährleistenden Diensten.
Mit dem hier angegriffenen Gesetz hat die Bundesregierung die Parlamente überrumpelt. Es wurde nämlich nicht nur in den Übergangsvorschriften eine Anpassung an die verlängerte Exklusivlizenz vorgenommen; es wurde vielmehr das Regulierungsinstrumentarium in den §§ 12 - 17 PostG suspendiert und damit der Regulierungsbehörde die Aufsicht über die Entwicklung im Postmarkt insgesamt solange entzogen, wie die Deutsche Post AG den reservierten Teilmarkt ihrer Exklusivlizenz genießt.
Hintergrund des von der Bundesregierung betriebenen Änderungsgesetzes ist offenkundig, der Deutschen Post AG nunmehr nicht nur einen Teilmarkt zu reservieren { § 51 Abs. 1 Satz 1 PostG), sondern der Deutschen Post AG auch die in Art. 87 f Abs. 1 GG dem Bund aufgetragenen Pflichten zu übertragen, um gegenüber der MWSt-Richtlinie der Europäischen Union die ansonsten rechtswidrige Befreiung der Deutschen Post AG zu legalisieren. Dieses Vorhaben der Bundesregierung, das bedauerlicher Weise unbemerkt die Parlamente passierte, ist offenkundig verfassungswidrig und bezweckt neben einer unstatthaften Beihilfegewährung für die Deutsche Post AG eine Benachteiligung der zur Deutschen Post AG im Wettbewerb stehenden mittelständischen und kleinen Postdienstleistungsunternehmen.
Daher unsere eindringliche Bitte und Auforderung: Unterzeichnen Sie dieses unscheinbar wirkende, aber in seinen Auswirkungen auf die Entwicklung des Postmarktes und des Wettbewerbes katastrophale Gesetz nicht.
gez. Rudolf Pfeiffer (Vorsitzender)
gez. Axel Günther (Rechtsanwalt)
(Quelle: © KEP
Kurier-Express-Paket, 08.02.2002)
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